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Änderung der Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen

Auszug aus der Medienmitteilung: "... Grundsätzlich darf der Armeeangehörige seine persönliche Uniform während des Militärdienstes (Milizangehörige) oder während der Berufsausübung als Arbeitskleidung tragen (Berufsmilitärs und Mitarbeiter der eidgenössischen und kantonalen Militärverwaltungen bei engem Bezug zur Truppe). Daneben darf die persönliche Uniform an vom Bund bewilligten ausserdienstlichen militärischen Tätigkeiten getragen werden. Ausserhalb dieser Tätigkeiten darf die persönliche Uniform für private Zwecke nur mit einer vom Bereich Schiesswesen und ausserdienstliche Tätigkeiten (Heer, VBS) zu erteilenden Bewilligung getragen werden."

Der Antrag zum Tragen der Uniform erfolgt für unsere Anlässe über die OG Panzer (z.B. für die GV). Dadurch sind unsere Teilnehmer zum Tragen der Uniform berechtigt und auch gleichzeitig für diese Anlässe über die Militärversicherung versichert.

Den ganzen Artikel und die dazugehörige Verordnung finden Sie hier:

https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=55432

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Hptm Erich Muff

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